Immer mehr Menschen schätzen urbane Räume in ihren Städten und Gemeinden: begrünte Bereiche mit Aufenthaltsqualität und Spielplätzen. Orte, an denen man sich trifft und verweilen kann. Dieses Konzept zur Belebung der Innenstädte ist nicht neu und vielerorts bereits erfolgreich erprobt. Ein Problem ist jedoch oftmals der städtische Verkehr mit Lärm, Abgasen und Gefährdungspotential. Zahlreiche Kommunen würden deshalb gern selbst entscheiden, wo sie Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts einrichten wollen.
Nach dem derzeit geltenden § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – ist dies jedoch nur bei konkreten Gefährdungen, z.B. bei Kitas und Schulen, möglich. Um mehr kommunale Selbstbestimmung zu ermöglichen, gründete sich 2021 die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, der bisher schon fast 1.000 Städte, Gemeinden und Landkreise beigetreten sind, und täglich werden es mehr (z. B. Leipzig, Halle, Magdeburg, Köln, aber auch kleinere Gemeinden wie Hoyerswerda, Schneeberg, Lossatal u.a.). Die Liste der Unterstützer ist ein deutliches Zeichen an das zuständige Bundesministerium, sich in dieser Angelegenheit endlich zu bewegen.
Die Grüne Fraktion Markkleeberg hat in derletzten Stadtratssitzung einen Antrag zum Beitritt der Initiative eingebracht. Das Ergebnis: Von 19 Stimmberechtigten gab es nur 6 Ja-Stimmen. Mit 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.
Die Erklärung der Initiativstädte:
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.


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