Die „Gehwegreinigungssatzung“ der Stadt Markkleeberg regelt u. a. die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Stadt überträgt diese Pflicht an die Eigentümer und Erbbauberechtigten, die Anlieger dieser Gehwege sind. Schnell und gern wird dabei zu handelsüblichem Streusalz gegriffen, da dieses schnellen Erfolg garantiert. Gemäß dieser Satzung ist die Verwendung von Salz nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Auch aus ökologischer Sicht und um Haus- und andere Tiere zu schützen, sollte von der Verwendung von Salz auf Wegen und Einfahrten abgesehen werden. Salz schadet Pflanzen und Bäumen, belastet die Böden, beeinträchtigt Gewässer, greift Haustierpfoten an, beschädigt Autos und Gebäude und verursacht Straßenschäden. Was sind die Alternativen? Abstumpfende Streumittel sind zwar weniger effektiv, aber umweltfreundlicher. Sand oder feinkörniger Splitt machen die bestreute Fläche begehbar.
Der Nachteil: Für eine ausreichende Wirkung braucht man eine größere Menge Streugut, eventuell muss nachgestreut werden und nach Abtauen des Schnees muss das Streugut wieder beseitigt werden.
Bleibt am Ende noch das gute alte Schneeschippen – das ist günstig, umweltfreundlich und hält fit. Bei Schnee also am besten rechtzeitig räumen und nur bei Glätte mit abstumpfenden Streumitteln nachhelfen. Diese können nach dem Einsatz zusammengekehrt und wiederverwendet werden.
Ob das neue Jahr grün oder weiß beginnt, wir wünschen Ihnen in jedem Falle ein gesundes, friedvolles und glückliches neues Jahr!

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